AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der wobe-team GmbH
Gültig ab 25.5.2018

§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Bestellungen, Lieferungen
und Dienstleistungen des Unternehmens WOBE-TEAM GMBH mit/an seine/n Kunden. Sie sind Bestandteil
der Geschäftsbeziehung. Soweit auch der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, gehen die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der WOBE-TEAM GMBH vor, es sei denn, die Parteien vereinbaren
schriftlich etwas anderes. Mündliche Nebenabreden oder Zusagen sollen schriftlich erfolgen.

§ 2 Vertragsschluss
Die Angebote der WOBE-TEAM GMBH sind freibleibend. Grundsätzlich sollen alle Vereinbarungen mit der
WOBE-TEAM GMBH schriftlich erfolgen. Darstellungen und Angaben, die die WOBE-TEAM GMBH in
allgemeinen Unterlagen oder auf ihrer Internetseite verwendet, haben rein informatorischen Charakter und
stellen keine Zusicherungen dar.

§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der von der WOBE-TEAM GMBH zu erbringenden Leistungen richtet sich nach den
individuellen Vereinbarungen. Wartungsleistungen sind nur Bestandteil des Vertrages, soweit die Parteien
es vereinbaren. Wenn die Aufstellung und Einrichtung gelieferter Produkte nicht ausdrücklich vereinbart ist,
erfolgt diese durch den Kunden und auf seine Kosten. Müssen durch WOBE-TEAM GMBH Ersatzteile
geliefert und/oder eingebaut werden, so ist WOBE-TEAM GMBH berechtigt, bauartgleiche Teile zu
verwenden.

§ 4 Mitwirkungspflichten
Der Kunde stellt der WOBE-TEAM GMBH mindestens einen sachkundigen Ansprechpartner zur Verfügung,
der mit den zur reibungslosen Durchführung erforderlichen Befugnissen ausgestattet ist. Der
Ansprechpartner muss die erforderlichen Entscheidungen entweder selbst treffen können oder kurzfristig
herbeiführen können.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und sind ohne Abzug zu leisten. Die gesetzliche Mehrwertsteuer
wird gesondert berechnet. Kaufpreise sind innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ware zu zahlen,
Vergütungen für werkvertragliche Leistungen innerhalb von zehn Tagen nach Abnahme durch den Kunden.
Dem Erhalt der Ware steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Der Abnahme steht es
gleich, wenn der Kunde diese unberechtigt verweigert. Mietzinsen und Leasingraten sind jeweils im Voraus
bis zum dritten Werktag des Zeitabschnitts zu entrichten, nach dem sie bemessen sind. Ist kein Zeitabschnitt
vereinbart, gilt eine monatliche Zahlungsweise. Im Übrigen sind Entgelte zehn Tage nach
Rechnungsstellung zu begleichen. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn sie auf dem Konto der WOBETEAM GMBH eingegangen ist oder bei Scheckzahlung die Gutschrift vorbehaltlos erfolgt ist.

§ 6 Verzug, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Kunde kommt nach Ablauf der in § 5 genannten Zahlungsfrist in Verzug. Die WOBE-TEAM GMBH ist
berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz, im Übrigen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die
Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. Die WOBE-TEAM GMBH ist
bei Verzug berechtigt, ihre noch ausstehenden vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nur
gegen Vorauszahlung oder gegen Sicherheitsleistung in voller Höhe zu erbringen. Der Kunde kann mit
Gegenansprüchen nur aufrechnen, soweit sie rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein
Zurückhaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
Die WOBE-TEAM GMBH behält sich das Eigentum an von ihr gelieferter Ware bis zur Erfüllung sämtlicher
Forderungen gegen den Kunden vor, auch wenn die gelieferte Ware selbst bereits bezahlt wurde. Über
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware unterrichtet der Kunde die WOBE-TEAM
GMBH unverzüglich. Der Kunde überreicht dazu die für eine Intervention erforderlichen Unterlagen. Die
Unterrichtungspflicht besteht auch bei Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde
Dritte bereits im Vorhinein auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Die Kosten einer
Intervention der WOBE-TEAM GMBH trägt der Kunde, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu
erstatten. Der Kunde tritt im Fall der Weiterveräußerung oder Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis
zur Erfüllung aller Ansprüche der WOBE-TEAM GMBH aus der Geschäftsbeziehung die dem Kunden aus
der Weiterveräußerung bzw. Vermietung entstehenden Forderungen gegen seine Kunden sicherungshalber
ab. Bei Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder Verbindung mit einer anderen Sache ist die
WOBE-TEAM GMBH Hersteller der neuen Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware. Übersteigt der Wert der
Sicherung die Ansprüche der WOBE-TEAM GMBH gegen den Kunden um mehr als zwanzig Prozent, so
gibt die WOBE-TEAM GMBH auf Verlangen des Kunden und nach Wahl der WOBE-TEAM GMBH
Sicherheiten in entsprechendem Umfang frei.

§ 8 Gewährleistung
Dem Kunden stehen grundsätzlich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, soweit sich aus dem
Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. Die gem. § 9 gegebenen Ansprüche der Kunden aus
Schadensersatzhaftung bleiben unberührt. Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel umgehend,
spätestens jedoch zwei Wochen nach Lieferung bzw. Abnahme der Sache, der WOBE-TEAM GMBH
schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine fristgerechte Anzeige, erlöschen die Gewährleistungsrechte, es sei denn,
der Mangel ist von der WOBE-TEAM GMBH arglistig verschwiegen oder von ihr eine
Beschaffenheitsgarantie übernommen worden. Für Rügen von Unternehmern gilt § 377 HGB. Ist der Kunde
Unternehmer, behält sich die WOBE-TEAM GMBH bei Vorliegen eines kaufrechtlichen Mangels vor, statt
Nachlieferung zunächst Nachbesserung zu versuchen, soweit dies nicht im Einzelfall unzumutbar für den
Kunden ist. Die Mängelansprüche von Unternehmern verjähren – mit Ausnahme der bauwerksbezogenen
Mängel entsprechend §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 sowie 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB – in einer Frist von einem Jahr nach
Erhalt der Ware, Abnahme des Werkes bzw. Abschluss der Dienstleistung. Ist der Kunde Verbraucher,
verjähren diese Gewährleistungsansprüche bei der Lieferung neuer Sachen in zwei Jahren, bei der
Lieferung gebrauchter Sachen innerhalb eines Jahres ab Gefahrübergang.

§ 9 Schadensersatz
Die WOBE-TEAM GMBH haftet in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit der WOBE-TEAM
GMBH, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen
haftet WOBE-TEAM GMBH dem Kunden nur nach dem Produkthaftungsgesetz, auf Grund einer
übernommenen Garantie, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen
der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner
regelmäßig vertrauen darf = Kardinalpflichten).
Der Schadensersatzanspruch eines Kunden ist für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten jedoch auf
den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht ebenfalls Ansprüche aus
Produkthaftungsgesetz, übernommenen Garantien oder der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit betroffen sind. Kommt es infolge einer von WOBE-TEAM GMBH zu vertretenden
Pflichtverletzung zu einem Verzögerungsschaden beim Kunden, beschränkt sich die Höhe des diesem zu
ersetzenden Verzögerungsschadens bei leichter Fahrlässigkeit auf fünf Prozent des Auftragswertes der von
der Verzögerung betroffenen Leistung. Ist der Kunde Unternehmer, beschränkt sich die Haftung der WOBE-TEAM GMBH für Verzugsschäden auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden. Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei Haftung wegen der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Beim Verlust von Daten und Informationen wird widerlegbar
vermutet, dass sämtliche Schäden, die über den Schaden hinausgehen, der bei regelmäßiger und
gefahrenentsprechender Herstellung von Sicherungskopien eingetreten wäre, auf ein Verschulden des
Kunden zurückzuführen ist, soweit die Pflicht zur Herstellung von Sicherungskopien nach dem Vertrag nicht
der WOBE-TEAM GMBH oblag. Weiter haftet WOBE-TEAM GMBH über die vertraglich zugesicherte
Leistung hinaus nicht für die Funktionsfähigkeit der Leitungen zu ihrem Server, bei Stromausfällen und bei
Ausfällen von Servern, die nicht im Einflussbereich der WOBE-TEAM GMBH stehen. Soweit eine Haftung für
Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper, oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte
Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche ein Jahr nach ihrer Entstehung. Im
Falle von Streiks und höherer Gewalt trifft die WOBE-TEAM GMBH keine Ersatzpflicht bzgl. dadurch
bedingter Verzugsschäden. Gleiches gilt, wenn der Kunde zumutbare Mitwirkungshandlungen unterlassen
hat.

§ 10 Kündigung
Kündigt der Kunde den Vertrag vor Lieferung, Installation oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung, so ist
er verpflichtet, zehn Prozent der Auftragssumme an die WOBE-TEAM GMBH zu zahlen. Der Kunde ist
berechtigt nachzuweisen, dass der WOBE-TEAM GMBH keine oder geringere Kosten entstanden sind. Die
WOBE-TEAM GMBH ist berechtigt nachzuweisen, dass ihr höhere Kosten entstanden sind. Diese trägt dann
der Kunde.

§ 11 Rücktritt
Die WOBE-TEAM GMBH ist berechtigt, im Falle ausbleibender, nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger
Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtbelieferung von
WOBE-TEAM GMBH nicht zu vertreten ist. WOBE-TEAM GMBH ist ferner berechtigt, im Falle einer
erkennbaren erheblichen Vermögensverschlechterung des Kunden diesem bei eigener Vorleistungspflicht
eine angemessene Frist zur Erfüllung Zug-um-Zug oder zur Sicherung der Leistung zu setzen und nach
fruchtlosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten.

§ 12 Datenschutz und Geheimhaltung
Der Kunde willigt in die Erhebung, Speicherung, Nutzung, Weitergabe und ggf. Änderung seiner
personenbezogenen Daten ein, soweit dies für die Abwicklung des Vertrages mit der WOBE-TEAM GMBH
erforderlich ist. Die WOBE-TEAM GMBH ist insbesondere berechtigt, Kundendaten an
Dienstleistungspartner weiterzugeben, wenn es die Auftragsabwicklung erfordert. Zu anderen Zwecken
werden die Kundendaten nicht weitergegeben. Der Kunde kann seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für
die Zukunft ganz oder teil-weise widerrufen. Die WOBE-TEAM GMBH verpflichtet sich für diesen Fall, die
personenbezogenen Daten unverzüglich zu löschen, sobald das Vertragsverhältnis vollständig abgewickelt
ist. Die Parteien verwenden alle Unterlagen, Informationen und Daten, die sie zur Durchführung des
Vertrages erhalten, nur zur Durchführung des Vertrages. Solange und soweit sie nicht allgemein bekannt
geworden sind, sind sie vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach Durchführung des Vertrages
bestehen.
Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen in
berechtigtes Interesse vorliegt, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Kiel Isert KG,
Sophienblatt 100, 24114 Kiel zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck
übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an Creditreform.

§ 13 Nebenabreden
Jede Änderung oder Ergänzung des Vertrages, die nicht durch eine individuelle Vereinbarung zwischen der
WOBE-TEAM GMBH und dem Kunden erfolgt, bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch
für die Wirksamkeit des Schriftformerfordernisses.

§ 14 Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Seiten ist der Sitz der WOBE-TEAM GMBH. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Kiel ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. Verstößt eine Partei
gegen diese Gerichtsstandsvereinbarung und weist ein Gericht die Klage, den Antrag oder ein sonstiges
Begehren der Partei nicht wegen der Gerichtsstandvereinbarung als unzulässig zurück, so gilt für jeden Fall
der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 25.000,- € als vereinbart. Die Geltendmachung eines
weitergehenden Schadens bleibt der Partei vorbehalten. Der WOBE-TEAM GMBH bleibt zudem
vorbehalten, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.